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   VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190   

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VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190 (https://dejure.org/2017,2503)
VG München, Entscheidung vom 07.02.2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190 (https://dejure.org/2017,2503)
VG München, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190 (https://dejure.org/2017,2503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 34 Abs. 1, § 36 Abs. 1
    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage mangels Ablehnung des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage mangels Ablehnung des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Das Erfordernis des unmittelbaren - zeitlichen - Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (BVerwG, U. v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 24.10.2013 - 13a B 12.30421 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 13a B 12.30421

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit;

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Das Erfordernis des unmittelbaren - zeitlichen - Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (BVerwG, U. v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 24.10.2013 - 13a B 12.30421 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.09.1992 - 24 C 92.32498
    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Dieser Beschluss ist nach § 80 AsylG unanfechtbar; dies gilt auch im Hinblick auf die Versagung von Prozesskostenhilfe (vgl. BayVGH, B. v. 25.09.1992 - 24 C 92.32498 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen ernstliche Zweifel i. S. v. Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166 ff.).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsaktes (BVerwG, U. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Mit dieser Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers erreicht werden, dass dann, wenn eine bestimmte Gefahr der ganzen Bevölkerung bzw. Bevölkerungsgruppe im Zielstaat gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall durch das Bundesamt und die Ausländerbehörde entschieden wird, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung des Innenministeriums im Wege des § 60a AufenthG (BayVGH, B. v. 21.09.2016 - 10 C 16.1164 - juris; BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Das Asylgrundrecht beruht aber auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (vgl. BVerfG, B. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 - NVwZ 1987, 311/313 - juris).
  • VG Stuttgart, 01.09.2016 - A 7 K 3628/16

    Asyl; offensichtliche Unbegründetheit und subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist indes wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht schon deshalb anzuordnen, weil das Bundesamt - wie hier - im Tenor der Entscheidung den Asylantrag aufgrund der alten Gesetzeslage nicht auch hinsichtlich des subsidiären Schutzes ausdrücklich als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, die Voraussetzungen des § 30 AsylG i. d. F. vom 6. August 2016 aber in der Sache vorliegen (ebenso VG Stuttgart, B. v. 1.9.2016 - A 7 K 3628/16; VG Köln, B. v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A; a.A. VG Stuttgart, B. v. 20.8.2016 - A 11 K 730/16 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 C 16.1164

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Mit dieser Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers erreicht werden, dass dann, wenn eine bestimmte Gefahr der ganzen Bevölkerung bzw. Bevölkerungsgruppe im Zielstaat gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall durch das Bundesamt und die Ausländerbehörde entschieden wird, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung des Innenministeriums im Wege des § 60a AufenthG (BayVGH, B. v. 21.09.2016 - 10 C 16.1164 - juris; BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 L 1612/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Auszug aus VG München, 07.02.2017 - M 17 S 17.31192
    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist indes wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht schon deshalb anzuordnen, weil das Bundesamt - wie hier - im Tenor der Entscheidung den Asylantrag aufgrund der alten Gesetzeslage nicht auch hinsichtlich des subsidiären Schutzes ausdrücklich als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, die Voraussetzungen des § 30 AsylG i. d. F. vom 6. August 2016 aber in der Sache vorliegen (ebenso VG Stuttgart, B. v. 1.9.2016 - A 7 K 3628/16; VG Köln, B. v. 24.8.2016 - 3 L 1612/16.A; a.A. VG Stuttgart, B. v. 20.8.2016 - A 11 K 730/16 - jeweils juris).
  • VG Stuttgart, 20.08.2016 - A 11 K 730/16

    Abschiebungsandrohung; Wochenfrist; Ablehnung subsidiären Schutzes als

  • VG Münster, 07.08.2016 - 6 L 618/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

  • VG Cottbus, 17.01.2018 - 6 L 322/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Vorliegend kann dahin gestellt bleiben, ob die aufschiebende Wirkung der Klage schon deshalb anzuordnen wäre, weil das Bundesamt im Tenor seiner Entscheidung den Asylantrag der Antragstellerin aufgrund der damals noch geltenden Gesetzeslage nicht auch hinsichtlich des subsidiären Schutzes als offensichtlich abgelehnt hat (vgl. so Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 7. August 2016 - 6 L 618/16.A -, juris Rn. 3; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2016 - 6 L 3637/16.A -, juris Rn. 19 ff.; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2016 - A 11 K 730/16 -, juris Rn. 12 ff.; Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 12. August 2016 - 18 L 1639/16.A -, juris Rn. 5 f.), oder ob eine solche Anordnung auch in diesen Fällen nur dann in Betracht käme, wenn die Voraussetzungen für einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch in der Sache nicht vorliegen (vgl. so Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. September 2016 - A 7 K 3628/16 -, juris Rn. 10; Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24. August 2016 - 3 L 1612/16.A -, juris Rn. 13 ff.; Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 L 377/16.A -, juris Rn. 14 ff.; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190 -, juris Rn. 18).
  • VG Cottbus, 12.07.2018 - 6 K 241/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

    Dass das Bundesamt hier im Tenor seiner Entscheidung den Asylantrag der Klägerin aufgrund der damals noch geltenden Gesetzeslage nicht auch hinsichtlich des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, rechtfertigt eine Aufhebung der Entscheidung bzw. des Offensichtlichkeitsverdikts jedoch nur, wenn - wozu unten noch ausgeführt wird - die Voraussetzungen für eine diesbezügliche Ablehnung als offensichtlich unbegründet auch in der Sache nicht vorliegen (vgl. so Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 1. September 2016 - A 7 K 3628/16 -, juris Rn. 10; Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24. August 2016 - 3 L 1612/16.A -, juris Rn. 13 ff.; Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 14. September 2016 - 5 L 377/16.A -, juris Rn. 14 ff.; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 17 S 17.31192, M 17 K 17.31190 -, juris Rn. 18).
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